ADO Properties S.A.: Annahmefrist für das Angebot von ADO Properties für die ausstehenden Aktien der WESTGRUND beginnt
DGAP-News: ADO Properties S.A. / Schlagwort(e): Übernahmeangebot Annahmefrist für das Angebot von ADO Properties für die ausstehenden Aktien der WESTGRUND beginnt - Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot für WESTGRUND veröffentlicht - Annahmefrist läuft vom 6. Mai 2020 bis zum 3. Juni 2020 - Gegenleistung von 11,74 EUR in bar für alle ausstehenden WESTGRUND Aktien Luxemburg, 6. Mai 2020 - ADO Properties S.A. ("ADO" oder "die Bieterin") hat heute die Angebotsunterlage für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der WESTGRUND Aktiengesellschaft ("WESTGRUND") zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber laufenden Stückaktien der WESTGRUND (ISIN DE000A0HN4T3) nach der Gestattung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) veröffentlicht. Die Annahmefrist für das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot beginnt heute, 6. Mai 2020, und endet am 3. Juni 2020, 24:00 Uhr (MEZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) verlängert wird. Ab heute können WESTGRUND-Aktionäre ihre Aktien zu einem Preis von 11,74 EUR pro Aktie andienen, der auf einer unabhängigen Bewertung von WESTGRUND basiert. Zum 31. Dezember 2019 belief sich der NAV pro Aktie von WESTGRUND auf 11,59 EUR. Das Angebot gibt den Minderheitsaktionären von WESTGRUND, die zusammen 3,12 % der Aktien des Unternehmens halten, die Möglichkeit, ihre Aktien gegen Barmittel einzutauschen. Um ihre Aktien anzudienen, erhalten die WESTGRUND Aktionäre die Informationen zur Teilnahme von ihrer jeweiligen Depotbank. Durch den erfolgreichen Abschluss des Unternehmenszusammenschlusses mit der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER"), hält ADO bereits mittelbar 77.093.817 WESTGRUND Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 96,88 % des zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bestehenden Grundkapitals und bestehenden Stimmrechte der WESTGRUND. Damit hat die Bieterin die für einen übernahmerechtlichen Squeeze-out erforderliche Beteiligungshöhe erreicht. ADO und ADLER haben eine Vereinbarung geschlossen, in der sich ADLER gegenüber ADO verpflichtet, das Angebot für die von ihr gehaltenen WESTGRUND Aktien nicht anzunehmen ("Non-Tender Agreement"). Das Angebot dient dazu, die Struktur der kombinierten ADO/ADLER Gruppe weiter zu vereinfachen. Die Bieterin beabsichtigt, frühestens bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist einen Antrag auf Widerruf der Zulassung sämtlicher WESTGRUND Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Börse Düsseldorf zu stellen und dies durch WESTGRUND zu veranlassen. Während der Annahmefrist wird ADO regelmäßige Aktualisierungen der Annahmequote gemäß den gesetzlichen Anforderungen veröffentlichen. Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse nach Ablauf der Annahmefrist beginnt die weitere Annahmefrist, die voraussichtlich am 22. Juni 2020 24:00 Uhr (MEZ) enden wird. Da ADO die für einen übernahmerechtlichen Squeeze-out erforderliche Beteiligungshöhe erreicht hat, können WESTGRUND Aktionäre, die das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist nicht annehmen, das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der weiteren Annahmefrist, d.h. voraussichtlich bis zum 22. September 2020, 24:00 Uhr (MEZ), annehmen. Weitere Informationen über das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot können der Angebotsunterlage entnommen werden, die auf der Internetseite von ADO unter den folgenden Links verfügbar ist: Englische Version: https://www.ado.properties/offer Deutsche Version: https://www.ado.properties/angebot Darüber hinaus wird die Angebotsunterlage bei der BNP Paribas Securities Services S.C.A., Zweigniederlassung Frankfurt, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Anfragen unter Angabe der vollständigen Adresse per Telefax an +49 69 1520 5277 oder per E-Mail an frankfurt.gct.operations@bnpparibas.com).
Wichtiger Hinweis Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der WESTGRUND. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots und Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der WESTGRUND wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Das Übernahmeangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots und Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities Commission eingereicht oder von dieser geprüft. Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre. 06.05.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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