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Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen

ADLER Group S.A., Senningerberg

Am heutigen Tag hat die ADLER Group S.A. (die „Gesellschaft“) einen Darlehensvertrag zur Aufnahme eines Darlehens in Höhe von EUR 265 Millionen von der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft („ADLER Real Estate“) mit Zustimmung des Verwaltungsrats unterzeichnet.

In Übereinstimmung mit Art. 7quater (6) Abs. 1 des luxemburgischen Gesetzes vom 24. Mai 2011 betreffend der Ausübung bestimmter Rechte der Aktionäre börsennotierter Gesellschaften (in der geänderten Fassung) ist diese Transaktion ausgenommen von den grundsätzlich anzuwendenden Veröffentlichungspflichten bei Transaktionen mit nahestehenden Personen, da die ADLER Real Estate eine nicht vollständig im Eigentum stehende Tochtergesellschaft der Gesellschaft ist, an welcher auch keine nahestehenden Personen der Gesellschaft Anteile halten.

Zum Zwecke maximaler Transparenz hat die Gesellschaft sich dennoch entschieden, die Transaktion auf ihrer Website zu veröffentlichen.

Die Transaktion schließt die Aufnahme eines anfänglich unbesicherten Darlehens zu einer marktüblichen Verzinsung ein. Es gelten die marktüblichen Regelungen bei Bank- und Kapitalmarktfinanzierungen. Insbesondere besitzt ADLER Real Estate bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft das Recht zur Anforderung von Sicherheiten. Zudem kann ADLER Real Estate die Rückzahlung der ausgereichten Beträge jederzeit bei Eintritt verschiedener Szenarien der Nichterfüllung durch die Gesellschaft verlangen. Die Gesellschaft besitzt dagegen das Recht, mit 5-tägiger Ankündigungsfrist das gewährte Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

 

Senningerberg, den 30. März 2022

 

ADLER Group S.A.

Verwaltungsrat