Unsere Kanäle für Hinweisgeber

Liebe Vertragspartnerinnen und Vertragspartner,

unser Code of Conduct und unsere Richtlinien sollen dazu beitragen, im Arbeitsalltag regelkonform und fair zu handeln. Als Unternehmen fühlen wir uns zu Integrität und Transparenz verpflichtet. Gesetzliche Vorgaben müssen darüber hinaus eingehalten werden, um dem Vertrauen unserer Mitarbeiter:innen und Vertragspartner:innen gerecht zu werden.

Daher ist es der Unternehmensleitung ein wesentliches Anliegen, dass sowohl Unternehmensangehörige als auch Externe ohne Bedenken Hinweise zu vermuteten Unregelmäßigkeiten oder potenziellen Verstößen geben können. 

In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, dass Hinweisgeber:innen vor Repressalien – also Druck- oder Vergeltungsmaßnahmen – geschützt werden, wenn sie in gutem Glauben potenzielle Verstöße oder Missstände melden. 

Welche Möglichkeiten haben Sie, der Adler Group Hinweise zu geben?

Die Adler Group verfügt über Hinweiskanäle, über die Sie jederzeit anonyme Hinweise abgeben können zu Sachverhalten, die in Ihren Augen potenzielle Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder Richtlinien der Adler Group S. A. darstellen könnten:


Das elektronische Hinweisgebersystem ‚Integrity Line‘

Unser elektronisches Hinweisgebersystem ist zu erreichen unter

https://adler.integrityline.org.

Hier können vollständig anonym mögliche Hinweise für alle Konzerngesellschaften der Adler Group und des Consus-Konzerns abgegeben werden. Ob und wie lange Sie anonym bleiben möchten, entscheiden Sie allein. Auch der externe Dienstleister EQS hat keine technischen Möglichkeiten, auf Ihre Daten zuzugreifen. 

Auf die bei der Integrity Line eingehenden Hinweise haben nur Mitarbeiter:innen der Compliance-Abteilung Zugriff: 


Unser externer Vertrauensanwalt

Bei Verdacht auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen und andere Rechts- und Regelverstöße nimmt Dr. Rainer Frank als unser externer Vertrauensanwalt (auch ‚Ombudsperson‘) entsprechende Hinweise auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- und Regelverletzungen entgegen. Dabei unterliegen er und alle Mitarbeiter:innen der Anwaltskanzlei FS-PP Berlin der anwaltlichen Schweigepflicht. Auch hier ist Ihre Anonymität gewährleistet.

So können Sie unseren Vertrauensanwalt erreichen:

Dort befinden sich im Footer (am Ende der Startseite) die Unterseiten der Adler Group bzw. Consus.


Externe Meldestelle

Mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (‚HinSchG‘) im Juli 2023 haben Hinweisgeber:innen auch die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Diese ist angesiedelt beim Bundesamt für Justiz und erreichbar unter

Die externe Meldestelle ist zuständig für Hinweise auf Rechtsverstöße, wie sie im HinSchG angeführt werden. Der vom Hinweisgeberschutzgesetz definierte gesetzliche Schutz von Hinweisgeber:innen gilt ebenfalls nur für Hinweise auf Rechtsverstöße, wie sie im Hinweisgeberschutzgesetz benannt werden.

Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und prüfen diese fristgerecht. Wir appellieren daher an Sie, zunächst die Kanäle der Adler Group zu nutzen.

Die Hinweisgeberkanäle sollen nicht zur Diskriminierung anderer genutzt werden. Sie dienen auch nicht als allgemeine Beschwerdestellen für Beschäftigte, Vertragspartner:innen, Mieter:innen oder Mietinteressent:innen. Falsche Anschuldigungen wider besseres Wissen werden nicht toleriert. Lassen Sie uns vertrauens- und respektvoll miteinander umgehen!

Das Senior Management

Thierry Beaudemoulin
Sven-Christian Frank
Thomas Echelmeyer
Hubertus Kobe