ADLER Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ADLER Real Estate AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin Am heutigen Tag hat die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) einen Darlehensvertrag zur Gewährung eines Darlehens in Höhe von bis zu EUR 75 Millionen und einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 an ihre Mehrheitsaktionärin, die Adler Group S.A. („Adler Group“), mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 111b Abs. 1 AktG, unterzeichnet. Die Adler Group hält 96,90 % der Anteile an der Gesellschaft und ist damit ein nahestehendes Unternehmen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG. Der Zinssatz des Darlehens beträgt 13 % p.a. Von einer Besicherung des Darlehens wurde abgesehen, da die Gesellschaft jederzeit mit der Forderung gegen die Forderung der Adler Group aus einem gegenläufigen Darlehen in Höhe von derzeit ca. EUR 235 Millionen aufrechnen könnte. Durch die Gewährung des Darlehens an die ADLER Group zu einer marktüblichen Verzinsung wird überschüssige Liquidität der Gesellschaft effizient genutzt und hält einem Fremdvergleich stand.
Berlin, den 3. Juli 2023
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft Vorstand 03.07.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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