Kapitalerhöhung

Presentation Rights Issue

Haftungsausschluss

Die folgenden Unterlagen sind nicht an Personen gerichtet, die sich in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan befinden, oder für deren Zugriff bestimmt.

Diese Unterlagen begründen oder bilden weder in den Vereinigten Staaten (mit Ausnahme von „qualifizierten institutionellen Käufern“ (qualified institutional buyers) im Sinne des U.S. Securities Act von 1933 in der gültigen Fassung (dem „U.S. Securities Act“)), Australien, Kanada oder Japan oder einer Rechtsordnung, in welcher ein solches Angebot oder eine solche Werbung nicht gestattet sind, noch gegenüber einer Person, der gegenüber es rechtswidrig ist, ein solches Angebot abzugeben oder eine solche Aufforderung zu schalten, einen Teil eines Angebots oder eine Aufforderung dazu, Wertpapiere zu erwerben oder zu zeichnen.

Die hier erwähnten Wertpapiere wurden nicht und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von registriert werden und dürfen in den Vereinigten Staaten außer im Rahmen der Ausnahmetatbestände von den Registrierungsanforderungen des Securities Act oder im Rahmen von diesem nicht unterfallenden Transaktionen nicht angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten wird es für die Wertpapiere kein öffentliches Angebot geben.

Die nachfolgenden Unterlagen sind innerhalb des Vereinigten Königreiches nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die „Verordnung“) fallen, oder (ii) vermögende Gesellschaften und andere Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen und an die man rechtmäßig herantreten kann, gerichtet (wobei diese Personen zusammen als „Maßgebliche Personen“ bezeichnet werden). Die Wertpapiere stehen nur Maßgeblichen Personen zur Verfügung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung, solche Wertpapiere zu zeichnen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird nur gegenüber Maßgeblichen Personen abgegeben. Personen, die keine Maßgeblichen Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder im Vertrauen auf diese Unterlagen oder ihren Inhalt handeln.

Im Hinblick auf jeden Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme von Deutschland und Luxembourg (jeweils ein „Maßgeblicher Mitgliedsstaat“) und im Hinblick auf die Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 (die „Prospektverordnung“) wurde ein Angebot der Wertpapiere an die Öffentlichkeit nicht gemacht und wird in einem solchen Maßgeblichen Mitgliedsstaat nicht gemacht werden, es sei denn, in einem solchen Maßgeblichen Mitgliedsstaat darf ein Angebot von Wertpapieren an die Öffentlichkeit jederzeit unter den nachstehenden Ausnahmen von der Prospektverordnung gemacht werden:

  • an jedes Rechtssubjekt, das ein “qualifizierter Anleger“ gemäß der Definition in Artikel 2 lit. e) der Prospektverordnung ist, oder
  • an weniger als 150 natürliche oder juristische Personen (ohne Berücksichtigung von qualifizierten Anlegern wie in Artikel 2 e) der Prospektverordnung definiert) pro Maßgeblichem Mitgliedstaat, oder
  • unter jeglichen anderen Umständen, die dem Anwendungsbereich von Artikel 1 Abs. 4 oder Artikel 3 Abs. 2 der Prospektverordnung unterfallen;

vorausgesetzt, dass ein solches Angebot nicht zu der Vorgabe führt, dass nach Artikel 3 der Prospektverordnung ein Prospekt veröffentlicht oder nach Artikel 23 der Prospektverordnung ergänzt werden muss.

Für Zwecke dieser Bestimmung, bedeutet der Begriff ein „Angebot an die Öffentlichkeit“ in Bezug auf alle Wertpapiere in jedem Maßgeblichen Mitgliedsstaat die Mitteilung in jeder Form und in jeder Art und Weise von hinreichender Information bzgl. der Bedingungen des Angebots und aller anzubietenden Wertpapiere, die einen Anleger in die Lage versetzt, über den Erwerb der Wertpapiere zu entscheiden, zumal dieses in dem Maßgeblichen Mitgliedsstaat durch jede Maßnahme abgewandelt sein kann.

In bestimmten Rechtsordnungen kann es rechtswidrig sein, die Unterlagen einzusehen, die Sie im Begriff sind abzurufen. In anderen Rechtsordnungen ist es möglicherweise nur bestimmten Personengruppen gestattet, solche Unterlagen einzusehen. Jede Person, die bestrebt ist, diese Unterlagen einzusehen, hat sich zunächst zu vergewissern, dass sie nicht ortsbedingten Anforderungen unterfällt, die ihr dies verbieten oder insofern einschränken.

Sollte es Ihnen nicht erlaubt sein, die auf dieser Webseite enthaltenen Unterlagen einzusehen oder bestehen in Ansehung Ihrer Berechtigung insofern irgendwelche Zweifel, verlassen Sie bitte diese Webseite.

Grundlage des Zugangs

Zugang zu digitalisierten Ausfertigungen dieser Unterlagen wird auf dieser Webseite der Adler Group S.A. („Adler Group“) in gutem Glauben und ausschließlich zu Informationszwecken angeboten. Der Umstand, dass Pressemitteilungen und andere Dokumente in digitalisierter Form auf dieser Webseite zugänglich gemacht werden, stellt kein Verkaufsangebot und keine Aufforderung dar, ein Angebot gerichtet auf den Erwerb von Wertpapieren der Adler Group abzugeben. Des Weiteren begründet dies keine Empfehlung der Adler Group oder eines Dritten, Wertpapiere von Adler Group zu kaufen oder zu verkaufen.

Verständnisbestätigung und Annahme des Haftungsausschlusses

Mit Drücken des “Ich stimme zu”-Buttons, versichere ich, dass

  • ich mich nicht in den Vereinigten Staaten (es sein denn, dass ich ein „qualifizierter institutioneller Käufer“ wie vorstehend definiert bin), Australien, Kanada oder Japan oder einer anderen Rechtsordnung, in welcher der Vertrieb oder die Veröffentlichung rechtswidrig wäre, befinde, und
  • falls ich mich im Vereinigten Königreich aufhalte, ich eine „qualifizierte Person“ (wie vorstehend definiert) bin.

Ich habe den vorstehenden Haftungsausschluss gelesen und verstanden. Mir ist bewusst, dass er meine Rechtsposition beeinflussen kann. Ich erkläre mich mit dessen Bedingungen einverstanden. Indem ich den “Ich stimme zu”-Button drücke, bestätige ich, dass ich zu den digitalisierten Fassungen dieser Unterlagen voranschreiten darf.

Ich stimme nicht zu