ADLER Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ADLER Real Estate AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c AktG ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin Die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) hat heute eine Änderungsvereinbarung zum bestehenden Darlehensvertrag über die Gewährung eines Darlehens in Höhe von EUR 265 Millionen mit der Adler Group S.A. („Adler Group“) unterzeichnet. Durch die Änderungsvereinbarung wird die Laufzeit des Darlehens bis zum 30. April 2023 verlängert. Im Übrigen bleibt der Darlehensvertrag unverändert. Die Adler Group hält an der Gesellschaft 96,90 % der Anteile und ist damit ein der Gesellschaft nahestehendes Unternehmen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG. Die Verlängerung der Laufzeit erfolgte mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 111b Abs. 1 AktG. Die Gewährung des Darlehens an die Adler Group hält auch unter Berücksichtigung der Änderungsvereinbarung weiterhin einem Fremdvergleich stand.
Berlin, den 14. April 2023 ADLER Real Estate Aktiengesellschaft Der Vorstand 14.04.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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Unternehmen: | ADLER Real Estate AG |
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