WESTGRUND AG

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Corporate News: ADO Properties kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in bar für alle ausstehenden WESTGRUND-Aktien an

Nachtrag zur Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 29 Abs. 1 und § 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Angebotsunterlage

Hinweisbekanntmachung gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG

Corporate News: Annahmefrist für das Angebot von ADO Properties für die ausstehenden Aktien der WESTGRUND beginnt

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG - 13/05/2020

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG – 20/05/2020

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG – 27/05/2020

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG – 28/05/2020

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG – 29/05/2020

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG – 02/06/2020

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG – 03/06/2020

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG – 08/06/2020

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG – 25/06/2020

Haftungsausschluss

Übernahmeangebot ADO Properties S.A. (heute: Adler Group S.A.) ./. WESTGRUND Aktiengesellschaft

Sie haben die Internetseite aufgerufen, die von der ADO Properties S.A. („ADO Properties“) zur Veröffentlichung von Unterlagen und Informationen in Zusammenhang mit ihrem am 25. März 2020 angekündigten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) das zugleich ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot nach dem deutschen Börsengesetz („BörsG“) darstellt zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der WESTGRUND Aktiengesellschaft („WESTGRUND“) gegen Zahlung einer Gegenleistung (das „Übernahmeangebot“), vorgesehen ist.

Besucher dieser Seite werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um zu den weiteren Informationen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.

ADO Properties (die „Bieterin“) veröffentlicht auf den folgenden Seiten Informationen betreffend das Übernahmeangebot. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt, insbesondere nach den Vorschriften des WpÜG in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung) und dem BörsG.

Bekanntmachungen auf dieser Internetseite stellen weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft dar. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der WESTGRUND wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Weder die Angebotsunterlage noch die mit dieser zusammenhängenden Dokumente wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission eingereicht, noch wurden solche Dokumente bei einer U.S. Federal oder U.S. State Securities Commission eingereicht oder von dieser geprüft.

Es werden keine Angebote, Aufforderungen oder Käufe in Ländern gemacht, in denen ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Kauf rechtswidrig wäre.

Soweit Bekanntmachungen auf dieser Internetseite zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „werden“, „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Beispiel hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die Bieterin und die verbleibenden Aktionäre der WESTGRUND oder zukünftiger Finanzergebnisse der Bieterin, zum Ausdruck. Die zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, welche die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ereignissen abweichen können.

Mit Anklicken des „Ich bestätige“-Buttons versichern Sie, dass Sie die vorstehenden rechtlichen Hinweise gelesen haben.

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